Deutsche Regierung will Fachkräfteeinwanderung erleichtern


News Redaktion
International / 29.03.23 15:06

Angesichts eines gravierenden Fachkräftemangels will die deutsche Regierung die Einwanderung qualifizierter Arbeitskräfte erleichtern. Das Kabinett beschloss am Mittwoch in Berlin einen entsprechenden Gesetzentwurf.

ARCHIV - Ein Flüchtling arbeitet in der Lernwerkstatt auf dem Gelände der Bayernkaserne unter professioneller Anleitung an einem Werkstück. (Archivbild) Foto: Sven Hoppe/dpa (FOTO: Keystone/dpa/Sven Hoppe)
ARCHIV - Ein Flüchtling arbeitet in der Lernwerkstatt auf dem Gelände der Bayernkaserne unter professioneller Anleitung an einem Werkstück. (Archivbild) Foto: Sven Hoppe/dpa (FOTO: Keystone/dpa/Sven Hoppe)

Er enthält neben verschiedenen Erleichterungen - etwa beim Familiennachzug und der Anerkennung von Berufsabschlüssen - die Einführung einer sogenannten "Chancenkarte" auf Basis eines Punktesystems. Zu den Kriterien, die bei der Errechnung der Punktzahl berücksichtigt werden, zählen Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, Alter und Deutschlandbezug.

Die "Chancenkarte" gibt qualifizierten Ausländern ein Jahr Zeit, um in Deutschland einen Arbeitsplatz zu finden. Damit sich die Jobsuchenden in dieser Zeit finanziell über Wasser halten können, bietet sie zudem Möglichkeiten für Probearbeit oder Nebenbeschäftigung.

Der Wechsel in Aufenthaltstitel zu Erwerbs- oder Bildungszwecken ist erlaubt. "Auch dies dient dazu, neue Potenziale von geeigneten Arbeitnehmern für den deutschen Arbeitsmarkt zu erschliessen, denen bislang die Arbeitsplatzsuche nicht möglich war", heisst es in dem Entwurf. Die Voraussetzungen für einen Aufenthaltstitel zur Ausbildungsplatzsuche werden abgesenkt.

Bei der geplanten Reform des Staatsangehörigkeitsrechts, die Innenministerin Nancy Faeser (SPD) gerne zusammen mit dem Gesetzentwurf zur Fachkräfte-Einwanderung ins Kabinett gebracht hätte, gibt es allerdings noch Abstimmungsbedarf mit der FDP.

Die Liberalen sind zwar nicht dagegen, die doppelte Staatsbürgerschaft auch für Nicht-EU-Bürger grundsätzlich zu ermöglichen. Auch die Verkürzung der Mindestaufenthaltszeit im Regelfall von acht Jahren auf fünf Jahre findet ihre Zustimmung. Bei anderen Voraussetzungen für die Einbürgerung - Sprache und Sicherung des eigenen Lebensunterhalts - wollen die Liberalen jedoch keine Abstriche machen und weniger Ausnahmen zulassen. Fachkräfteeinwanderung und der Erwerb der Staatsbürgerschaft gehörten zusammen, betonte Faeser.

Wer einen Abschluss hat, der in Deutschland anerkannt ist, soll laut Gesetzentwurf künftig auch in einem anderen qualifizierten Job arbeiten dürfen. Wer mindestens zwei Jahre Berufserfahrung und einen im Ausland anerkannten Abschluss vorweisen kann, soll die Anerkennung dieser Qualifikation nun nicht zwingend aus dem Ausland betreiben müssen, sondern kann diese auch später noch in Deutschland nachholen.

(sda)


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